Allgemeine Geschäftsbedingungen der STRELA Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Strela-Immobilien (im Folgenden: Strela-Immobilien und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB). Mündliche Nebenabreden
gelten nur, wenn sie von Strela-Immobilien in Textform (E-Mail) bestätigt worden sind. Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Bei den Leistungen der Strela-Immobilien handelt es sich um die Vermittlung von Immobilien, insbesondere
von Häusern, Grundstücken, Wohnungen und Gewerbeimmobilien zum Ankauf, Verkauf oder
zur Miete sowie grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht).
(2) Strela-Immobilien darf sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten tätig werden.
3. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich,
STRELA Immobilien
Neuer Markt 13/14
18439 Stralsund
E-Mail: info@strela-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular
verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Für Nachfragen nutzen Sie gern unser Servicetelefon: 0173 – 8826164
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Vergütung
(1) Der Vergütungsanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung zwischen
dem Anbieter und einem Interessenten ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn Strela Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Insoweit genügt es, wenn die Tätigkeit der
Strela Immobilien für den Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé.
(3) Der Vergütungsanspruch entsteht auch im Falle des Kaufs einer ursprünglich als Mietobjekt angebotenen
Immobilie und umgekehrt sowie bei Versteigerungszuschlägen durch das zuständige Gericht.
(4) Die Provision ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und im Ganzen zahlbar, sofern nicht ausdrücklich
in Textform (E-Mail) etwas anderes vereinbart wurde.
5. Vertragsschluss und Beendigung
(1) Der Vertrag kommt mit der Beauftragung Strela Immobilien durch den Kunden zustande. Hierzu
füllt der Kunde ein entsprechendes Formular aus und unterzeichnet dieses.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Kündigungserkl.rung von beiden
Seiten Beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Haftungsausschluss
(1) Anbieter und Interessent sind verpflichtet, Strela Immobilien ausschließlich wahre Angaben zur
Immobilie und zur eigenen Person zu machen. Strela Immobilien haftet dementsprechend nicht für
die Angaben der Vertragspartei; vielmehr haften Anbieter oder Interessent im Falle eines aufgrund
falscher Angaben eingetretener Schäden.
(2) Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften Strela Immobilien bei vertraglichen
sowie außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei Verletzungen vertragswesentlicher
Pflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Ausgenommen hiervon sind
bereits vorvertraglich entstandene Ansprüche. In der Höhe ist die Haftung begrenzt auf die vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schäden.
(3) Unberührt von vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen bleiben Haftungsansprüche
aus vorsätzlichen und grobfahrlässigen Pflichtverletzungen aus Garantie-Erklärungen,
die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
eine Haftung nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung
erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“)
des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung
dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die
(a) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei
bekannt waren,
(b) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei
offenkundig geworden sind,
(c) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf
nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich
gemacht worden sind,
(d) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners,
entwickelt worden sind,
(e) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden
müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich
und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen oder
(f) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender
gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
(3) Strela Immobilien hält die Regeln des Datenschutzes ein und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet sie diese
vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die personenbezogenen Daten werden von der
Strela Immobilien in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
behandelt.
8. Mitwirkung
Strela Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsschluss über die Immobilie anwesend zu sein. Ein
entsprechender Termin ist ihr rechtzeitig mitzuteilen. Ferner hat Strela Immobilien einen Anspruch
auf Aushändigung einer Kopie des Vertrages inkl. Anlagen. Sofern Vertragsverhandlungen und/oder
Vertragsabschluss ohne Anwesenheit Strela Immobilien erfolgen, sind die Vertragspartner der
Immobilie verpflichtet, Strela Immobilien sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen
Auskunft zu erteilen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Stralsund als Gerichtsstand vereinbart.
Für Käufer aus Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit
des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen
Regelungen.
Stand: 10.09.2024