Allgemeine Geschäftsbedingungen der STRELA Immobilien GmbH

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der STRELA Immobilien GmbH (im Folgenden: STRELA

GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen

sind Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB). Mündliche Nebenabreden

gelten nur, wenn sie von der STRELA GmbH in Textform (E-Mail) bestätigt worden sind. Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits widersprochen.

2. Vertragsgegenstand

(1) Bei den Leistungen der STRELA GmbH handelt es sich um die Vermittlung von Immobilien, insbesondere

von Häusern, Grundstücken, Wohnungen und Gewerbeimmobilien zum Ankauf, Verkauf oder

zur Miete sowie grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht).

(2) Die STRELA GmbH darf sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten tätig werden.

3. Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich,

STRELA Immobilien GmbH

Tribseer Straße 20

18439 Stralsund

Fax: 038312852151

E-Mail: info@strela-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über

Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular

verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Für Nachfragen nutzen Sie gern unser Servicetelefon: 038312852150.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben

unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden

wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei

denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen

dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Vergütung

(1) Der Vergütungsanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung zwischen

dem Anbieter und einem Interessenten ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die STRELA

GmbH bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Insoweit genügt es, wenn die Tätigkeit der

STRELA GmbH für den Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.

(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé.

(3) Der Vergütungsanspruch entsteht auch im Falle des Kaufs einer ursprünglich als Mietobjekt angebotenen

Immobilie und umgekehrt sowie bei Versteigerungszuschlägen durch das zuständige Gericht.

(4) Die Provision ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und im Ganzen zahlbar, sofern nicht ausdrücklich

in Textform (E-Mail) etwas anderes vereinbart wurde.

5. Vertragsschluss und Beendigung

(1) Der Vertrag kommt mit der Beauftragung der STRELA GmbH durch den Kunden zustande. Hierzu

füllt der Kunde ein entsprechendes Formular aus und unterzeichnet dieses.

(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Kündigungserkl.rung von beiden

Seiten Beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Haftungsausschluss

(1) Anbieter und Interessent sind verpflichtet, der STRELA GmbH ausschließlich wahre Angaben zur

Immobilie und zur eigenen Person zu machen. Die STRELA GmbH haftet dementsprechend nicht für

die Angaben der Vertragspartei; vielmehr haften Anbieter oder Interessent im Falle eines aufgrund

falscher Angaben eingetretener Schäden.

(2) Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die STRELA GmbH bei vertraglichen

sowie außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei Verletzungen vertragswesentlicher

Pflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Ausgenommen hiervon sind

bereits vorvertraglich entstandene Ansprüche. In der Höhe ist die Haftung begrenzt auf die vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schäden.

(3) Unberührt von vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen bleiben Haftungsansprüche

aus vorsätzlichen und grobfahrlässigen Pflichtverletzungen aus Garantie-Erklärungen,

die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie

eine Haftung nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung

erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“)

des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung

dieses Vertrages zu verwenden.

(2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die

(a) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei

bekannt waren,

(b) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei

offenkundig geworden sind,

(c) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf

nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich

gemacht worden sind,

(d) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners,

entwickelt worden sind,

(e) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden

müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich

und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen oder

(f) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender

gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.

(3) Die STRELA GmbH hält die Regeln des Datenschutzes ein und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter

und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet sie diese

vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die personenbezogenen Daten werden von der

STRELA GmbH in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen

behandelt.

8. Mitwirkung

Die STRELA GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss über die Immobilie anwesend zu sein. Ein

entsprechender Termin ist ihr rechtzeitig mitzuteilen. Ferner hat die STRELA GmbH einen Anspruch

auf Aushändigung einer Kopie des Vertrages inkl. Anlagen. Sofern Vertragsverhandlungen und/oder

Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der STRELA GmbH erfolgen, sind die Vertragspartner der

Immobilie verpflichtet, der STRELA GmbH sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen

Auskunft zu erteilen.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Stralsund als Gerichtsstand vereinbart.

Für Käufer aus Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit

des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen

Regelungen.

Stand: 28.10.2020